Psychotherapie
Warum eine Psychotherapie?
Darüber nachzudenken eine Psychotherapie zu machen oder ein Kind psychotherapeutisch vorstellen zu lassen kann verschiedene Gründe haben. Häufig ist es das Gefühl, dass Schwierigkeiten und Belastungen auftreten, die allein nicht bewältigt werden können und deren Ursache manchmal unklar scheint oder das Gefühl „anders“ zu sein. Die Bandbreite ist dabei groß – es kann sich um Schlafprobleme handeln, tiefe Phasen von Traurigkeit, verschiedenste Ängste, Schwierigkeiten beim Schulbesuch oder in täglichen Abläufen oder häufige Konflikte mit Eltern oder Gleichaltrigen. Bei all diesen und vielen anderen Dingen (s.u.) kann es hilfreich sein, sich bei mir zu melden um herauszufinden, ob eine Psychotherapie eine Unterstützung sein könnte.
Mögliche Indikationen für Psychotherapie
- Angststörungen (z. B. soziale Ängste, Trennungsängste, spezifische Ängste, Zwänge)
- Aufmerksamkeits‑ und Hyperaktivitätsstörungen
- Depressive Störungen
- Störungen des Sozialverhaltens (aggressives und stark oppositionelles Verhalten)
- Traumafolgestörungen
- Anpassungsstörungen auf besondere Lebensumstände (z. B. Trennung der Eltern, Tod einer nahestehenden Person)
- Essstörungen
- Selbstverletzende Verhaltensweisen
- Schwierigkeiten beim Schulbesuch (Schulvermeidung, Mobbingerfahrungen, Konzentrationsschwierigkeiten)
- Psychosomatische Beschwerden (z. B. wiederkehrende Bauch‑ oder Kopfschmerzen ohne körperliche Ursache)
- u. v. m.
Verhaltenstherapie
Es gibt vier psychotherapeutische Richtlinienverfahren, die wissenschaftlich begründet und anerkannt zur Behandlung von psychischen Erkrankungen sind und dementsprechend von den Krankenkassen bezahlt werden - Verhaltenstherapie ist eines davon. Das bedeutet, dass die Wirksamkeit der Verhaltenstherapie in vielen wissenschaftlichen Studien für diverse psychische Erkrankungen festgestellt wurde.
Ablauf
1. Kontaktaufnahme
Der erste Schritt ist, Kontakt zu mir aufzunehmen, um ein erstes Gespräch zu vereinbaren. Dafür können Sie das Kontaktformular, meine Mailadresse info@kjp‑praxis‑grothe.de oder meine Telefonnummer 0151 20798195 (Sprechzeiten Mo‑Do 08:30‑09:00) nutzen.
2. Erstgespräch (Sprechstunde)
Wir vereinbaren ein Erstgespräch im Umfang von 50 Minuten, lernen uns kennen und ich höre von den Anliegen und Sorgen hinter der Kontaktaufnahme. Bei Bedarf können bis zu fünf psychotherapeutische Sprechstunden stattfinden, in denen auch geklärt werden soll, ob eine Indikation für eine ambulante Psychotherapie vorliegt. Erstgespräche, sowie weitere Sprechstunden oder Probatorikstunden (s.u.) finden grundsätzlich am Vormittag statt. Die späteren Termine sind den regelmäßigen Psychotherapien vorbehalten.
Zum Erstgespräch mitzubringende Unterlagen:
- Krankenkassenkarte
- Gelbes U‑Heft
- Vorbefunde und Arztbriefe bisheriger Behandlungen
- Schulzeugnisse
Sollte während der Sprechstunden eine Indikation für eine ambulante Psychotherapie festgestellt werden bedeutet das nicht zwingend, dass die Psychotherapie zeitnah bei mir beginnen kann. Das ist abhängig von der jeweils aktuellen Auslastung der bestehenden Therapieplätze.
3. Probatorik & Diagnostik
Wenn die Indikation für eine ambulante Psychotherapie gestellt ist, ein Therapieplatz bei mir frei ist und wir uns alle vorstellen können, miteinander zu arbeiten – auch Vertrauen und Sympathie sind essentiell für eine erfolgreiche Psychotherapie – beginnt die Probatorik-Phase. Diese umfasst mindestens zwei und bis zu sechs Termine, in denen es um eine intensive Diagnostik, also ein genaues Kennenlernen und einordnen der bestehenden Symptomatik geht. Das beinhaltet beispielsweise Fragebögen, Testungen, Verhaltens- und Interaktionsbeobachtungen, Austausch mit Lehrer*innen oder anderen Bezugspersonen). Die Ergebnisse der Diagnostik werden anschließend ausführlich besprochen.
4. Therapiephase
Bereits während der Probatorikphase stellen wir gemeinsam einen Antrag bei der zuständigen Krankenkasse, dass eine Therapie stattfinden darf. Sobald dieser bewilligt ist kann die eigentliche Psychotherapie beginnen, in der wir uns gemeinsame Ziele setzen und daran arbeiten. Gesetzlich versicherte Jugendliche können ab dem vollendeten 15. Lebensjahr auch ohne Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten den Antrag unterzeichnen und eine Psychotherapie beginnen. Grundsätzlich beziehe ich die Bezugspersonen eng in die Therapie mit ein und es gibt circa alle vier Termine auch ein Bezugspersonengespräch.
In der Regel finden die Therapiesitzungen wöchentlich statt und haben wie die Sprech- und Probatorikstunden eine Dauer von 50 Minuten. Wie viele Sitzungen wir letztlich miteinander arbeiten ist immer auch abhängig von den gesetzten Zielen und den erreichten Fortschritten. Wann wir die Therapie beenden entscheiden wir anhand dessen gemeinsam.
5. Rezidivprophylaxe
Es ist möglich sich nach einer beendeten Therapie auch in unregelmäßigeren Abständen weiter zu sehen um einer möglichen Rückkehr in alte Muster und Belastungen vorzubeugen und rechtzeitig entgegenzusteuern.
Kosten
Gesetzlich Versicherte
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für Sprechstunden, Probatorik und Therapiestunden. Je nach Abstand zu einer möglicherweise vorangegangenen Therapie kann ein ausführlicher Antrag notwendig sein, welcher auch abgelehnt werden kann.
Private Versicherte / Beihilfe
Auch private Krankenkassen und Beihilfe übernehmen die Kosten von Psychotherapie. Die Antragsverfahren können sich aber zwischen den privaten Krankenkassen deutlich unterscheiden. Bitte kontaktieren Sie ihre Versicherung, um sich nach dem Antragsverfahren zu einer Richtlinienpsychotherapie zu erkundigen. Die Abrechnung erfolgt hier entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Rechnung wird Ihnen monatlich ausgestellt und kann dann bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Selbstzahler*innen
Es ist natürlich auch möglich die Therapiekosten selbst zu tragen. Auch hier erfolgt die Abrechnung nach Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und wird monatlich in Rechnung gestellt.